New York ist die bevölkerungsreichste Stadt in den USA. Sie ist unterteilt in die Bezirke Manhattan, Brooklyn, Queens, Staten Island und The Bronx. Die Stadt ist wichtiges Handels- und Wirtschaftszentrum. In New York gibt es zahlreiche architektonische Sehenswürdigkeiten zu bestaunen. Ein sehr berühmtes Wahrzeichen ist die Freiheitsstatue auf Liberty Island, südlich von Manhattan. Man sollte unbedingt die wunderbare Aussicht vom Empire State Building genießen oder den architektonischen Komplex des Rockefeller Centers bestaunen.
Der Grand Canyon, eine 450 km lange Schlucht, ist mit eines der größten Naturwunder der Welt. Es geht bis zu 1800 m tief in die Schlucht hinunter und sie ist bis zu 30 km breit. Die schroffen Felsen in der Landschaft sind atemberaubend. Während von Mai bis September die Temperaturen bei 20°C liegen, herrschen von November bis März Minusgrade. Die Höhendifferenzen sowie die klimatischen Unterschiede geben Reisenden die Möglichkeit, eine vielfältige Tier- und Pflanzenwelt zu erleben. Wanderungen und Bootstouren bieten verschiedene Aktivitäten an, mit denen diese beeindruckende Schlucht erkundet werden kann.
Vom Grand Canyon nach Westen fahrend gelangt man mitten in der Wüste nach Las Vegas. Die Stadt wird von Kasinos und Shows geprägt, bunten Lichtern und zahlreichen Wedding Chapels. Wer eine Pause von diesem schillernden Alltag haben möchte, kann sich in der Umgebung das Death Valley ansehen, den trockensten Nationalpark sowie eine der heißesten Gegenden in den USA. Oder man erkundet den Red Rock Canyon. Mit seiner leuchtend roten Farbe ist er von weiten zu sehen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass, vorläufiger Reisepass nur mit Visum, Kinderreisepass nur mit Visum. Das Reisedokument muss mindestens für die gesamte Aufenthaltsdauer, einschließlich dem Tag der Ausreise, gültig sein.
Deutschland nimmt am US-Visa Waiver Programm teil, so dass deutsche Staatsangehörige zu Zwecken des Tourismus, für Geschäftsreisen oder im Transit visumfrei in die USA einreisen können, sofern sie im Besitz eines elektronischen Reisepasses (e-Pass mit Chip), einer gültigen elektronischen Einreisegenehmigung (ESTA) sowie eines gültigen Rück- oder Weiterflugtickets sind. Minderjährige können nur dann visumfrei einreisen, wenn sie im Besitz eines eigenen e-Passes und einer gültigen ESTA sind.
Die ESTA-Beantragung ist gebührenpflichtig (derzeit 14 US-Dollar). Die einmal erteilte Einreiseerlaubnis gilt für beliebig viele Einreisen für die Dauer von jeweils max. 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Die zuständigen US- Behörden empfehlen, den Antrag gemäß ESTA nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen. Informationen erteilt die US-Botschaft Berlin.
Bei der visumfreien Einreise wird die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer von den US-Grenzbeamten individuell festgelegt. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung – wenn sich Ihre Ausreise etwa durch unvorhersehbare Umstände verzögert – ist nicht möglich. Ist die Einreise mit Visum erfolgt, kann jedes Büro der Einreisebehörde USCIS eine Verlängerung des Aufenthalts genehmigen.
Bei Ablehnung des ESTA-Antrags sowie bei anderen als den o.a. Besuchszwecken ist grundsätzlich die Einholung eines Visums erforderlich. Deutsche Staatsangehörige, die neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch die Staatangehörigkeit von Iran, Irak, Syrien oder Sudan besitzen oder sich seit dem 1. März 2011 privat oder geschäftlich in einem dieser Länder bzw. in Libyen, Jemen oder Somalia aufgehalten haben, sind vom US-Visa Waiver Programm ausgeschlossen und müssen ebenfalls (unabhängig vom Zweck der Reise) ein Visum für die USA beantragen. Das jeweilige Visum ist bei der zuständigen US- Auslandsvertretung zu beantragen.
Weder eine gültige ESTA-Genehmigung noch ein gültiges US-Visum begründen einen Anspruch auf Einreise in die USA. Die endgültige Entscheidung über die Einreise trifft der zuständige US-Grenzbeamte. Gegen die Entscheidung ist kein Rechtsbehelf zugelassen und es ist den deutschen Auslandsvertretungen nicht möglich, auf die Grenzbeamten einzuwirken, eine Einreiseverweigerung rückgängig zu machen.
Reisenden wird empfohlen, den Reisepass bzw. eine Kopie des Reisepasses, aus dem der legale Aufenthalt in den USA hervorgeht (Einreisestempel, ggf. Visum), ständig mit sich zu führen. In einigen Staaten, wie beispielsweise Louisiana, ist dies Pflicht.
Ein internationaler Führerschein wird - in Verbindung mit dem unbedingt erforderlichen nationalen Führerschein - grundsätzlich empfohlen, in einigen US- Bundesstaaten ist er sogar Pflicht. Informationen über die Führerscheinregelungen der einzelnen US-Bundestaaten sind auf den Webseiten der jeweiligen Departments of Transportation verfügbar.
Für alle Flüge in die USA gelten verschärfte Sicherheitsmaßnahmen. Seit Oktober 2017 kann es zu zusätzlichen Befragungen am Abflugort kommen. Reisende sollten bei Reiseantritt ausreichend Zeit, mindestens drei Stunden, einplanen, um die Kontrollen rechtzeitig vor dem Abflug passieren zu können. Außerdem wird empfohlen, sich rechtzeitig bei der Fluggesellschaft zu erkundigen, welche Gegenstände im Handgepäck mitgeführt werden dürfen.
Laptops oder andere elektronische Datenträger dürfen von den US-Grenzbehörden zur Verhinderung von Straftaten durchsucht werden. Gepäckstücke werden grundsätzlich auf Explosivstoffe durchleuchtet. Die Transport Security Administration (TSA) weist Flugreisende darauf hin, die Koffer nicht mehr abzuschließen, um manuelle Nachkontrollen zu ermöglichen. Die TSA hat das Recht, alle Gepäckstücke zu öffnen, verschlossene auch gewaltsam. In jedem Fall wird ein Hinweiszettel über die erfolgte Kontrolle im Koffer hinterlegt, in dem auf Haftungsausschluss bei Beschädigung oder Verlust einzelner Inhalte hingewiesen wird.
Europäische Fluggesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, den Einreisebehörden der USA Flug- und Reservierungsangaben ihrer Passagiere zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich zu diesen Reservierungsdaten wird bei Einreise die Angabe der Adresse verlangt, an der sich der Passagier während seiner Reise in den USA aufhalten wird. (Bei Rundreisen gilt die erste Adresse). Reisenden, die keine Adressenangaben machen, kann die Einreise verweigert werden.
Von jedem Reisenden werden am Einreiseflughafen/Seehafen die Fingerabdrücke digital eingescannt und es wird ein digitales Porträtphoto erstellt. Auch am Einreiseflug-/Seehafen müssen Reisende mit verstärkten Kontrollen und Befragungen rechnen, in Ausnahmefällen können auch körperbezogene Durchsuchungen erfolgen. Ob die Einreise erlaubt wird, steht im Ermessen des jeweiligen US-Grenzbeamten.
Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Die WHO hat im Januar 2019 einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Eine Überprüfung und ggf. Ergänzung des Impfschutzes gegen Masern für Erwachsene und Kinder wird daher spätestens in der Reisevorbereitung dringend empfohlen.
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch- Instituts für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Pneumokokken, Influenza und Herpes Zoster (Gürtelrose). Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Impfungen gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
Gemäß der Weltgesundheitsorganisation (WHO) werden Puerto Rico und die US- amerikanischen Jungferninseln mit einer möglichen Übertragbarkeit von Zika-Viren klassifiziert, d.h. Kategorie 1 bzw. 2 der aktuellen WHO-Einteilung, auch wenn u.U. aktuell keine neuen Erkrankungsfälle dokumentiert werden. Das Übertragungsrisiko kann dabei sowohl regional als auch saisonal erheblich variieren.
In den USA sind die ärztliche und apparative Versorgung sowie Hygiene, Medikamentenversorgung etc. i.d.R. kein Problem. Reisende sollte aber die großen Entfernungen nicht unterschätzen, die evtl. bis zum nächsten Krankenhaus zu überwinden sind. Behandlungen sind teuer und erfolgen gegen Vorkasse bzw. direkte Bezahlung. Eine Krankenversicherung unter Einschluss der USA ist dringend empfohlen ebenso wie eine belastbare Kreditkarte. Häufig ist es günstiger (wenn medizinisch möglich) nach Deutschland zurückzufliegen und sich hier behandeln zu lassen.
Die US-Regierung warnt vor Attentaten und ruft zu besonderer Vorsicht auf. Zuletzt wurden 2017 in Manhattan/New York Anschläge verübt, bei denen es mehrere Todesopfer bzw. Verletzte gab.
Reisende sollten stets auf Ihre Wertgegenstände achten. Geld, Tickets und andere Wertgegenstände sollten an einem sicheren Ort, z. B. im Hotel Safe, aufbewahrt und auch nicht in einem geparkten Wagen zurückgelassen werden. Vor allem an Flugplätzen, Busbahnhöfen oder Bahnhöfen ist Vorsicht vor Taschendieben geboten. Von allen wichtigen Dokumenten, einschließlich Flugticket, sollten Kopien angefertigt und getrennt aufbewahrt werden.
In den USA ist es vergleichsweise leicht, in den Besitz von Waffen zu gelangen. Bewaffnete Überfälle oder Amokläufe kommen vereinzelt vor. Im Falle eines bewaffneten Überfalls sollte kein Widerstand geleistet werden.
In den gesamten USA kann es aktuell häufiger zu politischen Demonstrationen kommen. Dabei besteht auch eine erhöhte Gefahr politisch motivierter Gewalt. Es wird daher empfohlen, insbesondere in städtischen Ballungszentren die Nachrichtenlage aufmerksam zu verfolgen und Demonstrationen weiträumig zu meiden.
In der Karibik, den südlichen Bundesstaaten der USA sowie Hawaii ist von Mai bis November Hurrikan-Saison. Im Mittleren Westen der USA besteht zwischen März und Juli die Gefahr von Tornados. Die US-amerikanischen Außengebiete im Pazifik Guam und die Nördlichen Marianen können von Taifunen betroffen sein. Reisende in diese Regionen werden gebeten, die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten und sich informiert zu halten, z.B. über das zuständige National Hurricane Center.
In den Wintermonaten können insbesondere im mittleren Westen und Norden extreme Kälte und an der Ostküste Schneestürme auftreten, die das öffentliche Leben stark beeinträchtigen, zu erheblichen Verkehrsbehinderungen und auch Einschränkungen im Flugverkehr führen können. Reisende sollten auf entsprechende Meldungen in den Medien und ggf. Hinweise der lokalen Behörden achten. .
Es gibt zahlreiche Inlandsflugverbindungen, Eisenbahnstrecken und Busverbindungen (Greyhound). In einigen Metropolen existieren zudem U-Bahnen und andere Nahverkehrsmittel, deren Nutzung in der Nacht nicht ratsam ist. Autofahrer sollten sich über die US-amerikanischen Verkehrsregeln informieren, die auch in den einzelnen Bundesstaaten teilweise abweichend sind, wie z.B. das Rechtsabbiegen an roten Ampeln. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen sind niedriger als in Deutschland. Bei Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder Alkohol am Steuer können hohe Geldbußen oder sogar Gefängnis drohen.
Wichtige, insbesondere privat finanzierte Autobahnen wie „turnpikes“ oder Streckenabschnitte wie z.B. Brücken und Tunnel sind oft gebührenpflichtig, die in der Regel in bar an Mautstationen oder manchmal inzwischen auch nur noch mit digitalen Bezahlmöglichkeiten beglichen werden können. Reisende sollten sich vorab über entsprechende Routen und Bezahlungsmöglichkeiten z.B. bei der Mietwagenfirma informieren.
Wenn die Polizei zum Anhalten zwingt, sollten Reisende keinesfalls aussteigen, sondern im Fahrzeug sitzen bleiben, das Fenster öffnen, die Hände auf das Lenkrad legen und den Anweisungen des Polizisten Folge leisten. Aussteigen und auf den Polizisten zugehen wird als Bedrohung empfunden und kann zu sofortigen Selbstverteidigungsmaßnahmen führen.
Auch in den USA wird die Nutzung von Mobiltelefonen beim Autofahren, sofern keine Freisprechanlage vorhanden ist, in immer mehr Bundesstaaten oder auch einzelnen Bezirken, verboten und inzwischen mit zum Teil hohen Geldstrafen geahndet.
An haltenden Schulbussen mit Warnblinklicht darf nicht vorbeigefahren werden, auch nicht in der Gegenrichtung.
Autovermietungen vermieten oft nur an Personen über 25 Jahren und sind verpflichtet, Touristen auf mögliche Gefahren hinzuweisen und etwa Stadtpläne und Broschüren zu Verhaltensweisen, die zu beachten sind, zur Verfügung zu stellen.
Strafzettel („ticket“) für falsches Parken, überhöhte Geschwindigkeit oder Ähnliches müssen unbedingt bezahlt werden, möglichst noch vor der Ausreise. Bei Nichtbezahlung kann es bei künftigen Einreisen oder Aufenthalten Unannehmlichkeiten geben. Für Auskünfte, auch nach Verlassen der USA, ist die Stelle zuständig, die das Ticket ausgestellt hat. Die deutschen Auslandsvertretungen in den USA haben keine Möglichkeit, in diesen Fällen behilflich zu sein.
Für Mietwagen besteht zumeist bis zu einer bestimmten Schadensumme eine Haftpflichtversicherung. Nicht versicherbar ist der in den USA ein möglicher Strafschadensersatz (punitive damages), der bei vorsätzlich verursachten Schäden fällig werden kann. Verurteilungen zu Strafschadensersatz können sehr hohe Geldbeträge erreichen. Diese Verurteilungen werden zwar in Deutschland nicht vollstreckt, in den USA sind jedoch Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen aus einem solchen Urteil, auch bei eventuellen zukünftigen USA-Aufenthalten, stets möglich.
Landeswährung ist der US-Dollar (USD). Eine Kreditkarte ist nahezu unverzichtbar. In den USA werden fast alle Kreditkarten akzeptiert. Mit Kreditkarte und PIN kann an Geldautomaten Bargeld abgehoben werden. Bankkarten mit V-Pay-Logo können in den USA nicht gelesen werden und eine Geldabhebung ist damit nicht mehr möglich.
Der Umtausch von Euro-Bargeld ist nicht bei allen Banken möglich, sondern zumeist gegen Gebühr auf Wechselstuben beschränkt, die sich nicht überall finden lassen. Banküberweisungen von Deutschland in die USA können mehrere Tage in Anspruch nehmen und sind mit erheblichen Gebühren verbunden.
Die meisten USA-Touristen übernachten in Hotels und Motels. Ein Motel im klassischen Sinne ist ein preiswertes Hotel, bei dem die Zimmertüren Außentüren sind, sodass man direkt vor dem Zimmer parken kann. In der Praxis ist die Unterscheidung zwischen Hotels und Motels jedoch fließend. Der Komfort und die Sauberkeit sind im allgemeinen hoch, amerikanische Hotelzimmer sind grundsätzlich mit einem eigenen Bad und Betten für mindestens zwei Personen ausgestattet.
Eine interessante und fast überall mögliche Alternative ist das Wohnen im Bed & Breakfast. Unter diesem Begriff versteht man in den USA schöne viktorianische Villen, die von den jeweiligen Eigentümern zu einem kleinen Komforthotel mit meist vier bis fünf liebevoll und individuell eingerichteten Zimmern umgestaltet worden sind. Das Wohnen im Bed & Breakfast ist in der Regel teurer als im Hotel.
Die preiswertesten Quartiere findet man in Hostels (Jugendherbergen), die oftmals Vierer- und Zweierzimmer bieten. Häufiger aber schläft man im Etagenbett im Schlafsaal. Bettwäsche und Handtücher müssen mitgebracht werden, private Badezimmer gibt es nicht. Hostels gibt es fast nur in größeren Städten.
Outdoor-Fans können zwischen klassischem Camping im mitgebrachten Zelt und dem Mieten eines Wohnmobils wählen. Letzteres ist relativ teuer und muss sorgfältig im Voraus gebucht werden. Campingplätze gibt es überall in großer Zahl. Viele Campingplatzbetreiber bieten auch Quartiere in feststehenden Zelten (Canvas Cabins) oder Blockhütten (Cabins) an.