In den Hochalpen liegen erstklassige Reiseziele wie etwa Grindelwald im Berner Oberland, Verbier im Wallis, der Titlis in der Innerschweiz und das Berninagebiet im Engadin. Die Schweizer Alpen weisen einige besonders hoch gelegene und daher schneesichere Skigebiete auf, so etwa bei Zermatt, Sankt Moritz, Verbier, Crans- Montana, Andermatt, Grindelwald, Arosa und Saas-Fee.
Beliebt sind auch die Gebiete um die grossen Seen am Nord- und am Südrand der Alpen. Dazu zählen insbesondere der Genfersee (Lac Léman), der Bodensee, der Zürichsee, der Thunersee, der Vierwaldstättersee und der Luganersee. Das Gebiet rund um Bielersee, Murtensee und Neuenburgersee bildet zusammen genommen das „Seeland“, das wegen der fruchtbaren Landwirtschaftsböden als der „Gemüsegarten der Schweiz“ bekannt ist.
Andere Reiseziele, die für die Landschaft typische sind, finden sich etwa in den Voralpen und der voralpinen Hügelzone; hier sind insbesondere das Appenzell mit dem Säntis, die Innerschweiz mit der Rigi, das Emmental, die Freiburger Alpen (Greyerz) und die Waadtländer Voralpen mit den traditionsreichen Grand Hotels bei Vevey einen Abstecher wert.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis und Kinderreisepass. Alle Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen auch seit einem Jahr abgelaufen sein. Es kann jedoch vorkommen, dass die Rechtslage in Bezug auf die Nutzung abgelaufener Reisedokumente nicht überall bekannt ist. Daher wird empfohlen, gültige Reisedokumente mit sich zu führen.
Von der Verwendung verloren gemeldeter und wieder aufgefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde. Da dieser Widerruf unter Umständen bei den schweizerischen Grenzkontrollbehörden nicht bekannt ist, kann dies zu Problemen bis zur Einreiseverweigerung führen.
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU-und EFTA-Staatsbürger. Sie ersetzt nicht die Reiseversicherung, z.B. zum Rücktransport in das Heimatland. Ausgestellt wird die Karte von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.
Die WHO hat im Januar 2019 einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Eine Überprüfung und ggf. Ergänzung des Impfschutzes gegen Masern für Erwachsene und Kinder wird daher spätestens in der Reisevorbereitung dringend empfohlen.
Es ist empfehlenswert, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza, Pneumokokken und Herpes Zoster (Gürtelrose).
Als Reiseimpfung wird bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch eine Schutzimpfung gegen die durch Zecken übertragbare Frühsommer- Meningoencephalitis (FSME) empfohlen.
Reisenden wird insbesondere an Bahnhöfen, auf Flugplätzen und in öffentlichen Verkehrsmitteln empfohlen, die üblichen Vorsichtsmaßnahmen gegen Kleinkriminalität (vor allem Taschendiebstähle) zu treffen und auf Sicherheitshinweise der lokalen Polizei zu achten.
Bei Aktivitäten in den Schweizer Bergen sollten Reisende aktuelle Witterungshinweise wie z.B. den Lawinenlagebericht beachten. Auch kann es zu Bergstürzen kommen. Weitere Informationen sind beim Schweizer Alpen Club - SAC und unter Alpine Sicherheit erhältlich. Absperrungen und Warnhinweise sind stets zu respektieren. Weitere Informationen zur Verkehrslage und gesperrten Passstraßen sind beim Touring Club Schweiz TCS zu finden.
Die Schweiz hat ein dichtes und hervorragendes Netz von Verkehrsverbindungen von Eisenbahnen, Bussen und Straßen- und Bergbahnen, die in der Regel bis in abgelegene Gebiete gut aufeinander abgestimmt sind.
Auf allen Nationalstraßen (Autobahnen und Autostraßen) ist in der Schweiz eine Autobahnvignette erforderlich. Informationen hierzu erteilt die Eidgenössische Zollverwaltung und das Online-Portal der Schweizer Behörden. Die Promillegrenze beträgt 0,5, für Fahranfänger (bis 3 Jahre Fahrpraxis) 0,1. Schienenfahrzeuge haben innerorts stets Vorrang, auf Bergstraßen das aufwärts fahrende Fahrzeug.
Es besteht ganzjährig Lichtpflicht, d.h. dass auch tagsüber mit Abblend- oder Tagfahrlicht gefahren werden muss. Eine Winterreifenpflicht besteht nicht, jedoch kann eine Verkehrsbehinderung wegen Fahrens mit ungeeigneter Bereifung zu Geldbußen und ein Unfall mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen zur Mithaftung kommen.
Die Geldstrafen für Verkehrsübertretungen sind in der Schweiz empfindlich höher als in Deutschland. Bei stark überhöhter Geschwindigkeitsüberschreitung drohen Geldstrafen, Freiheitsstrafen oder Entzug des Fahrzeugs bzw. Führerscheins.
Der Schweizer Franken (CHF) ist die Währung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und des Fürstentums Liechtenstein. Ausserdem ist der Schweizer Franken die amtliche Währung in der italienischen Exklave Campione d’Italia. In Büsingen am Hochrhein, der deutschen Exklave in der Schweiz, wird überwiegend mit Schweizer Franken gezahlt, obwohl der Euro gesetzliches Zahlungsmittel ist. Die Akzeptanz von Kreditkarten ist hoch, vor allem in Tourismus- und Grenzregionen wird auch der Euro vermehrt als Zahlungsmittel verwendet.
Betreffend Schlafmöglichkeiten gibt es in der Schweiz, wie auch in den meisten Europäischen Ländern, ein sehr breites Angebot. Dies beginnt bei 5-Sterne-Hotels und geht bis hin zum Campingplatz, zur Jugendherberge oder einer Übernachtungsgelegenheit in einer Scheune im Stroh. Preislich gesehen sind Übernachtungen in der Schweiz eher dem oberen Preissegment zuzuordnen.