Amsterdam ist die Hauptstadt des Königreichs der Niederlande. Amsterdam ist multikulturell und sehr offen. Charakteristisch an Amsterdam sind die vielen Grachten (Kanäle), welche die Innenstadt wie ein Gürtel umziehen. Seit 2010 gehört der Grachtengürtel - Herengracht, Keizersgracht und Prinsengracht - zum Weltkulturerbe der UNESCO. Die Mehrzahl der Top-Sehenswürdigkeiten liegen im Zentrum von Amsterdam. Für eine umfangreichere Auswahl von Sehenswürdigkeiten empfiehlt es sich, vorher einen Plan zu machen. Ausreichend Literatur und Weblinks helfen dabei.
Die Veluwe ist ein überwiegend bewaldeter Landstrich in der niederländischen Provinz Gelderland und ein ehemaliges “kwartier“ des historischen Herzogtums Gelre. Der Nationalpark De Hoge Veluwe wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts von dem sehr vermögenden Rotterdamer Kriegsgewinnler Anton Kröller und seiner Gattin Helene Kröller-Müller angelegt. Sie ließen das Gelände umzäunen, Tiere darin aussetzen und von dem bekannten Architekten H. P. Berlage ein Jagdhaus, St.Hubertus, errichten. Ihre Kunstsammlung mit Werken von van Gogh, Seurat und Picasso ließen sie in einem eigens dafür gebauten Museum unterbringen.
Die Hoge Veluwe ist ein Naturpark bestehend aus 5500 ha Wald, Heide, Grasland und Dünenflächen. Hoenderloo, Otterlo und Schaarsbergen bilden die Zugänge zum Park, der zu Fuß, zu Pferd oder mit dem (gratis ausleihbaren) Rad durchquert werden darf. Der Tourismus auf der Veluwe ist stark entwickelt. Es finden sich viele Campingmöglichkeiten, Hotels und Gastronomie. Daneben existiert ein dichtes Netz von Fahrrad- und Reitwegen.
Etwas völlig Kurioses in den Niederlanden ist das Dorf Baarle. Bei einem Streit zwischen dem Grafen von Breda und dem Herzog von Brabant entstand im Laufe der Zeit ein niederländisch/belgisches Grenzpuzzle. Das Dorf ist geteilt in Baarle- Hertog (belgischer Teil) und Baarle-Nassau (niederländischer Teil). Oftmals verlaufen Grenzen durch Häuser. Die Nationalität der Bewohner richtet sich dann nach der Lage der Eingangstür. Ein Belgier sollte z.B. Niederländer werden, weil sich seine Eingangstür in den Niederlanden befand. Er ließ die Tür kurzerhand versetzen und durfte Belgier bleiben.
In Baarle selbst gibt es alles zweimal: zwei Kirchen, zwei Rathäuser, zwei Postämter und so weiter. Auch wenn Außenstehende immer wieder sagen, dieser Zustand wäre unhaltbar, wollen die Baarler diese Grenzsituation auf jeden Fall erhalten, denn sonst wäre in Baarle nichts mehr los. Der Ort ist ein schönes Beispiel dafür, dass sich zwei Nationalitäten seit mehr als 100 Jahren vertragen und Grenzen nicht mehr sein sollten als ein Strich auf der Landkarte.
Die Einreise in die Niederlande (Festland) ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis und Kinderreisepass. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Bei Flugreisen, deren Ziel außerhalb der Schengener Staaten liegt, ist ein gültiger Reisepass mitzuführen.
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Für die überseeischen Länder Aruba, Curação und St. Maarten sowie für die besonderen Gemeinden der Niederlande Bonaire, St. Eustatius und Saba (karibischer Teil der Niederlande) gelten nicht die gleichen Einreisebestimmungen wie für die Niederlande. Touristen müssen einen gültigen Reisepass, vorläufigen Reisepass oder Kinderreisepass mit sich führen. Grundsätzlich können Grenzbeamte verlangen, dass das Reisedokument noch für weitere sechs Monate nach der geplanten Ausreise gültig ist. Die Einreise mit dem Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis ist nicht möglich. Über weitere Einreisebestimmungen, wie z.B. die Erfordernis eines Rück- oder Weiterflugtickets sowie den Nachweis ausreichender finanzieller Mittel informieren die jeweiligen Auslandsvertretungen der Niederlande.
Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Für die Niederlande selbst gibt es keine Impfvorschriften oder andere besondere Hinweise.
In Aruba, Curaçao und St. Maarten sowie in den besonderen Gemeinden der Niederlande Bonaire, St. Eustatius und Saba (die in der Karibik gelegenen Gebiete des Königreichs der Niederlande) gelten die folgenden besonderen Vorschriften und Hinweise: Bei Einreise aus einem Gelbfieber-Endemiegebiet ist der Nachweis einer Gelbfieberimpfung vorgeschrieben. Ausgenommen sind Kinder unter neun Monaten.
Darüber hinaus ist es empfehlenswert, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de). Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfungen werden, abhängig von den Aufenthaltsbedingungen ggfs. auch Impfungen gegen Hepatitis B, für die niederländischen Antillen zusätzlich noch gegen Hepatitis A und ggfs. Typhus und Tollwut empfohlen.
Das Versorgungsniveau in den Niederlanden entspricht europäischem Standard. In den in der Karibik belegenen Gebieten des Königreichs der Niederlande ist allerdings mit deutlichen Einschränkungen zu rechnen.
Die Sicherheitsmaßnahmen wurden aufgrund der weltweit erhöhten Terrorgefahr insbesondere auf Flughäfen und Bahnhöfen verstärkt. Reisende sollten insbesondere auf den Zufahrtswegen zum und vom Flughafen Amsterdam Schiphol mit Verzögerungen rechnen.
Insbesondere in Großstädten ist Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität angebracht. Reisende sollten an von Touristen stark frequentierten Orten (z.B. auch Warteschlangen an Museen, Coffeeshops etc.), Flughäfen (auch im Sicherheitsbereich), Bahnhöfen und sonstigen öffentlichen Verkehrsmitteln besonders auf ihre Wertsachen achten.
In den niederländischen Überseegebieten ist die Kriminalitätsrate zwar noch relativ niedrig, Aber neben Diebstählen und anderer Kleinkriminalität kommen auch Straßenüberfälle vor, zum Teil auch an touristisch viel besuchten Orten. Daher sollten die allgemein gültigen Sicherheitsvorkehrungen (keine größeren Summen Bargeld oder Wertgegenstände wie Schmuck bei sich zu tragen) beachtet werden. Aufenthalte in abgelegenen Gegenden einschließlich Stränden sollten nach Einbruch der Dunkelheit vermieden werden. Wichtige Dokumente (Flugticket, Reisepass) sollten stets nur in Fotokopie mitgeführt und die Originale im Hotelsafe hinterlegt werden.
Anders als häufig angenommen, sind in den Niederlanden alle Drogen verboten. Lediglich der an strenge Auflagen geknüpfte Verkauf von höchstens fünf Gramm Cannabis (Marihuana/Haschisch) in Coffeeshops und der Besitz von höchstens fünf Gramm Cannabis zum Eigenverbrauch werden nicht strafrechtlich verfolgt. Darüber hinaus sind in den Niederlanden Handel (Import/Export), Verkauf, Herstellung und Besitz sowohl von Cannabis als auch von harten Drogen strafbar. Ferner gibt es in Amsterdam, Rotterdam und Den Haag örtlich gekennzeichnete Verbote, Drogen im Freien zu konsumieren. Bei Zuwiderhandlungen können Geldbußen verhängt werden.
Es gibt in den Niederlanden ein sehr dichtes Eisenbahn- und Busnetz sowie einen gut ausgebauten öffentlichen Nahverkehr wie auch ein U-Bahnnetz in Amsterdam und Rotterdam.
Fahrräder können überall gemietet werden. Es gibt bei vielen Einkaufszentren und öffentlichen Gebäuden überwachte Abstellmöglichkeiten für Fahrrädern. Bei Unfällen mit Radfahrern und Fußgängern haftet grundsätzlich der Autofahrer, unabhängig von der Schuldfrage.
Die Promillegrenze beträgt 0,5, für Fahranfänger in den ersten fünf Jahren 0,2. Gelbe Markierungen an Bordsteinkanten bedeuten Parkverbot, bei blauen ist Parken mit Parkscheibe gestattet. Bußgeld- und Gebührenzahlungen werden in den Niederlanden sehr streng kontrolliert. Nichtgezahlte Bußgelder oder Gebühren werden auch bei einer späteren Wiedereinreise in die Niederlande geahndet.
Die Polizei kann bei noch offenen Forderungen das Fahrzeug beschlagnahmen, wenn es durch den Kostenschuldner gefahren wird und auch dann, wenn der Fahrer nicht Eigentümer des Fahrzeugs ist. Darüber hinaus können Kostenschuldner beispielsweise bei der Einreisekontrolle auf dem Flughafen Schiphol bis zur Zahlung der ausstehenden Beträge in Polizeigewahrsam genommen werden.
Zahlungsmittel ist der Euro. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.
Es gibt in den Niederlanden viele Übernachtungsmöglichkeiten in verschiedenen Preisklassen, wie Wanderhütten (Trekkershutten), Jugendherbergen (Stayokay) in allen Teilen des Landes sowie Hotels, private Ferienhäuser und Ferienwohnungen.
Neben großen und teilweise auch teuren Campingplätzen gibt es verschiedene Einrichtungen, die zwar den Komfort stark herunterfahren, aber auch günstig im Preis sind. Außerdem gibt es die Natuurkampeerterreinen (Naturzeltplätze) mit sehr unterschiedlichen Plätzen, meistens in schöner Natur gelegen, oft bei einem Landhaus oder in einer Försterei. Für wenige Euros kann man das Groene Boekje (Grünes Buch) beziehen, das die Naturzeltkarte erhält, mit der man auf den angeschlossenen Plätzen zelten darf.
Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang die Plätze des Staatlichen Forstamts Staatsbosbeheer. Diese liegen mitten in der Natur und sind zumeist sehr ruhig. Eine besondere Art des Zeltens ist das Paalkamperen an dafür vorgesehenen Stellen. Komfort: ein Wasserhahn mit ungefiltertem Wasser. Kosten: keine. Wildes Zelten ist in den Niederlanden streng verboten.