In kaum einer anderen Stadt herrschen so deutliche Gegensätze wie in Moskau. Prächtige Bauten und Boulevards prägen das Stadtbild genau wie orthodoxe Kirchen und altertümliche Gebäude. Besonders die Metro-Stationen mit ihren stuckverzierten Hallen sind einen Besuch wert. Eines der Wahrzeichen der Stadt ist die Basilius-Kathedrale mit ihren neun Türmen. Die Kathedrale besteht im Inneren aus acht kleinen Kapellen, die geometrisch um die Turmkirche angeordnet sind. Ein weiteres Highlight ist der wohl bekannteste Platz der russischen Metropole, der Rote Platz. Umrahmt wird dieser von bekannten Sehenswürdigkeiten wie der Basilius- Kathedrale im Südosten, dem Historischen Museum im Nordwesten, dem Kaufhaus GUM im Nordosten und der Kremlmauer im Südwesten. Die 2.235 Meter lange Kremlmauer umschließt das historische und geografische Zentrum von Moskau. Früher diente der Kreml als Residenz der Zaren, heute wird er als Präsidentenresidenz genutzt. Teile wie die Alexandergärten sind frei begehbar und können besichtigt werden. Zu den weiteren Sehenswürdigkeiten in Moskau zählen u. a. das Bolschoi-Theater, die Mariä-Himmelfahrts-Kathedrale oder auch die Sieben Schwestern Stalins, bei denen es sich im stalinistischen Zuckerbäckerstil erbaute Hochhäuser handelt. „Das heilige Meer" wie der Baikalsee auch genannt wird, ist ein Meisterstück der Natur. In Sibirien gelegen ranken sich bis heute noch viele Geheimnisse um den mondsichelförmigen See. Von mehreren Naturschutzgebieten und Naturparks umgeben, bietet der See und seine Umgebung ein ideales Ziel um zur Ruhe zu kommen. Er ist der größte Süßwassersee der Welt, mit 1.640 Metern der tiefste See der Erde und er besitzt das sauberste und klarste Wasser aller Seen der Welt. Seit 1996 gehört er ebenfalls zum Welterbe der UNESCO. 22 Inseln befinden sich im Baikalsee, zudem gibt es noch zahlreiche kleinere Inseln und Felsen, die aus dem Wasser herausragen. Die größte Insel ist Olchon, die den See in einen Nord- und einen Südbereich teilt. Ca. 1.300 Einwohner beheimatet die Insel, die hauptsächlich vom Fischfang oder der Land- und Forstwirtschaft leben. Ein schmaler Landstreifen an der Ostsee an der Grenze zu Russland und Litauern ist die Kurische Nehrung. Seit 2000 gehört sie ebenfalls zum UNESCO-Welterbe. Der südliche Teil befindet sich in Russland und wird seit 1987 als „Nationalpark Kurische Nehrung" bezeichnet. Der östliche Teil zählt zu Litauen. Das Naturgebiet bietet Sanddünen (Wanderdünen), die sich über mehrere Kilometer erstrecken und besteht aus großen Waldgebieten, in denen beispielsweise wilde Elche leben.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass, vorläufiger Reisepass, Kinderreisepass. Die Ausweise müssen in der Regel eine Gültigkeit von sechs Monaten über das Ausreisedatum hinaus haben; in der Praxis werden manchmal auch Pässe mit einer geringeren Laufzeit (auf jeden Fall aber mindestens drei Monate) akzeptiert. Für deutsche Staatsangehörige besteht Visumpflicht bei Ein- und Ausreise sowie bei Transitreisen durch das Land, z.B. nach Kasachstan. Lediglich bei Flugreisen, die ein einmaliges Umsteigen an einem Flughafen innerhalb von max. 24 Stunden erfordern, ist kein Visum erforderlich, sofern das Ticket für den Weiterflug vorgelegt wird, ein Transitbereich am Flughafen vorhanden ist und dieser nicht verlassen wird. Für alle anderen Fälle besteht Visumpflicht. Das Visum muss vor der Einreise bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung beantragt und eingeholt werden. Eine Visumerteilung durch russische Grenzstellen ist nicht möglich. Weitere Auskünfte erteilt in Deutschland die Botschaft der Russischen Föderation. Reisende, die ihr russisches Visum überziehen, machen sich strafbar, außerdem ist die Ausreise mit einem abgelaufenen Visum nicht mehr ohne weiteres möglich. Sofern das Visum abgelaufen ist, muss sich der Reisende an das örtlich zuständige Büro der Hauptverwaltung für Migrationsangelegenheiten des russischen Innenministeriums (GUWM) wenden, wo die entsprechenden Formalitäten in die Wege geleitet werden. In der Regel schließt sich ein gerichtliches Verfahren an, welches üblicherweise mit einer Geldstrafe und der Ausweisung aus der Russischen Föderation endet. Wurde eine Ausweisung verfügt, zieht dies wiederum eine Einreisesperre von fünf Jahren nach sich. Für die Vorsprache bei der russischen Migrationsbehörde oder vor Gericht kann seitens der deutschen Auslandsvertretungen kein Dolmetscher oder Sprachmittler gestellt werden. Vor diesem Hintergrund wird dringend empfohlen, die Gültigkeit des russischen Visums bereits vor der Einreise in die Russische Föderation auf mögliche Fehler zu überprüfen und bei der Ausreise genügend zeitliche Puffer einzuplanen, um nicht beispielsweise durch hohes Verkehrsaufkommen, verspätete oder ausgefallene Flüge o.ä. das russische Visum zu überziehen. Bei Überschreiten der Außengrenze werden Reisende einer eingehenden Kontrolle unterzogen, die die Überprüfung der Einreisevoraussetzungen, sowie gegebenenfalls der für den Aufenthalt und die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse umfasst. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt (z. B. weil eine Einreisesperre besteht), wird die Einreise in die Russische Föderation verweigert. Einreisesperren können nach der russischen Migrationsgesetzgebung bereits dann verfügt werden, wenn innerhalb von drei Jahren zwei Ordnungswidrigkeiten (sog. „Administrative Strafen, u.a. Verstöße gegen die russische Straßenverkehrsordnung, Rauchen außerhalb genehmigter Bereiche) begangen wurden - unabhängig davon, ob dafür fällige Geldbußen bereits entrichtet wurden. Bei der Einreisekontrolle stellt der Grenzdienst eine sog. Migrationskarte aus, die vom Reisenden zu unterzeichnen, im Pass mitzuführen und bei der Ausreisekontrolle wieder abzugeben ist. Bei Verlust der Migrationskarte muss diese erneut durch den Migrationsdienst ausgestellt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt nach Auskunft der russischen Behörden drei Arbeitstage. Auch bei Ausreise aus der Russischen Föderation muss das Visum noch gültig sein. Ist der Pass mit gültigem Visum verloren gegangen, kann die Ausreise mit einem von der Botschaft (bzw. der örtlich zuständigen Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland) ausgestellten Reisedokument (Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland, Pass) und unter Vorlage des Verlustprotokolls der zuständigen russischen Polizeidienststelle erfolgen. Die Ausreise aus der Russischen Föderation kann auch verweigert werden, wenn Verbindlichkeiten gegenüber staatlichen Behörden bestehen – häufig ist ein Verlassen des Landes erst möglich, wenn ein dann einzuleitendes Gerichtsverfahren abgeschlossen ist. Grundsätzlich besteht eine Anmeldepflicht nach der Einreise, wenn der Aufenthalt in der Russischen Föderation oder einer einzelnen Stadt sieben Tage überschreitet. Bei Touristen, die in einem Hotel, einem Ferienheim oder in einer vergleichbaren Einrichtung untergebracht sind, gilt die Hotelverwaltung als Einlader/Gastgeber und ist damit selbst für die Anmeldung zuständig. In allen anderen Fällen muss die einladende Person oder Organisation (z. B. der russische Partner des deutschen Reisebüros) die Ankunft des ausländischen Gasts innerhalb von sieben Werktagen bei der zuständigen Migrationsbehörde anzeigen. Als Einlader/ Gastgeber wird die Person oder Organisation bezeichnet, die das Visum beschafft hat und auch unter „einladende Organisation“ im Visum aufgeführt ist. Dieser ist es nicht gestattet, dem Ausländer die für die Registrierung benötigten Dokumente (abgestempelte Migrationskarte und Reisepass) abzunehmen, der Ausländer muss sie nur vorweisen und kopieren lassen. Der Einlader/Gastgeber füllt ein spezielles Formular auf der Basis der ihm vom Ausländer vorgezeigten Dokumente aus. Innerhalb von sieben Arbeitstagen überreicht er dieses Schreiben samt Fotokopien des Reisepasses mit Visum und der Migrationskarte des Ausländers dem zuständigen Büro des Migrationsdienstes. Für die Anmeldung wird vom Staat keine Gebühr erhoben. Sollte der Einlader/Gastgeber durch nachweislich entschuldbare Gründe an der Übermittlung des Anmeldungsformulars gehindert sein, darf der ausländische Gast seine Ankunft auch persönlich im zuständigen Büro der Migrationsstelle (UWM) melden. Die möglichen Strafen bei Verletzungen der An- und Abmeldepflicht betragen bei Privatpersonen zwischen 2.000,- und 5.000,- Rubel, verantwortlich ist diejenige Person, welche die An- und Abmeldeformalitäten durchführt, also der Einlader/Gastgeber. Konsequenzen können sich aber auch für den Reisenden ergeben. Ein Ausländer, der einmal administrativ ausgewiesen wurde, kann für bis zu fünf Jahre für die Einreise in die Russische Föderation gesperrt werden. Es wird daher dringend empfohlen, sich unverzüglich nach der Ankunft in der Russischen Föderation an die im Visum angegebene „einladende Organisation“ (den Einlader bzw. Gastgeber) zu wenden und die Verfahrensweise der An- und Abmeldung zu klären. Reisenden wird empfohlen, den Reisepass samt Visum, Migrationskarte und dem abtrennbaren Teil des Anmeldeformulars zu fotokopieren und sicher aufzubewahren. Dadurch kann - insbesondere bei Verlust der Originaldokumente - nachgewiesen werden, dass die Regeln der Anmeldung befolgt worden sind. Reisende, die vom eigentlich geplanten und auch im Visum genannten Aufenthaltsort aus eine mehrtägige Reise/Ausflug planen, müssen sich entsprechend bei den Migrationsbehörden abmelden. Bei einem Aufenthalt an einem Ort von mehr als sieben Tagen muss dort eine Anmeldung erfolgen – bei Abreise die entsprechende Abmeldung. In der Russischen Föderation gibt es nach wie vor für Ausländer gesperrte Städte und Gebiete und in regionaler Zuständigkeit gesperrte Bereiche, die nicht veröffentlicht sind. Die zuständige Stelle, durch die die Anmeldung erfolgen muss (z. B. Hotel oder das zuständige Migrationsbüro), erteilt Auskunft über die örtlichen Sperrgebiete. Es gibt in der Russischen Föderation immer noch Gemeinden und Gebiete, die nur mit einer besonderen Erlaubnis der zuständigen staatlichen Organe betreten werden dürfen. Dies ist insbesondere bei Reisen in Grenzgebiete der Russischen Föderation (z. B. zur Jagd, zum Angeln im grenznahen Bereichen oder bei individuellen Schiffstouren in den Küstengewässern) und in den Nordkaukasus zu beachten. Hier sind ggf. gesonderte Berechtigungsscheine für den Aufenthalt bei den zuständigen Grenzdienst- oder Kreisverwaltungen zu beantragen. Deutsche Staatsangehörige sollten sich deshalb bei Reisen vor Reisebeginn bei ihren Einladern (z. B. Reisebüros) oder bei den russischen Vertretungen in Deutschland erkundigen, ob Sonderregelungen im Reisegebiet bestehen. Deutsche Staatsangehörige mit vorübergehendem oder dauerhaftem Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation können mit ihrem deutschen oder einem ausländischen internationalen Führerschein in Verbindung mit ihrem nationalen Führerschein Kraftfahrzeuge führen. Führerscheine ohne Eintragungen in Buchstaben des lateinischen oder des russischen Alphabets müssen ins Russische übersetzt und mit einer russischen notariellen Beglaubigung versehen werden.
Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt. Für Deutsche besteht außerdem bei Reisen nach Russland Krankenversicherungspflicht. Bei den russischen Auslandsvertretungen ist eine Liste der akzeptierten Versicherungsunternehmen erhältlich. Bei der Visabeantragung muss ein Versicherungsschein vorgelegt werden. Weitere Auskünfte hierzu erteilt die Botschaft der Russischen Föderation in Berlin.
Die WHO hat im Januar 2019 einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Eine Überprüfung und ggf. Ergänzung des Impfschutzes gegen Masern für Erwachsene und Kinder wird daher spätestens in der Reisevorbereitung dringend empfohlen. Es ist darüber hinaus empfehlenswert, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich jeder Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza, Pneumokokken und Herpes Zoster (Gürtelrose). Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut sowie FSME empfohlen. Teile der Russischen Föderation sind Risikogebiete für die durch Zecken übertragende Frühsommermeningoenzephalitis(FSME/RSSE). Der in Deutschland erhältliche FSME- Impfstoff schützt auch vor der in der Russischen Föderation endemischen Virusvariante. Zecken können auch andere Krankheiten (z.B. die Borreliose) übertragen. Es wird empfohlen, den Körper nach Aufenthalten im Freien (April – Oktober) sorgfältig nach Zecken abzusuchen und diese so rasch wie möglich zu entfernen. Für weitere Empfehlungen zu möglicherweise notwendigen Behandlungen ist ein Arzt aufzusuchen. In ganz Russland gibt es gelegentlich Fälle von Tollwut bei Tieren oder beim Menschen. Das Tollwutrisiko durch z.B. streunende Hunde reicht bis in die Städte. Tollwut ist bei Ausbruch der Erkrankung immer tödlich. Auch bei gültigem Impfschutz muss nach einem verdächtigen Biss oder einem Haut- oder Schleimhautkontakt mit Speichel des verletzten Tiers umgehend (nochmals) gegen Tollwut geimpft werden. Ungeimpfte brauchen dann zusätzlich Tollwut- Immunglobulin. Es ist nicht ausschließen, dass es in der Nähe der Stadt Tschelabinsk (Atomanlage Majak) zu Unfällen mit Freisetzung von Radioaktivität gekommen ist. Waldfrüchte, Pilze und Beeren könnten radioaktiv belastet sein, von dem Verzehr dieser meist lokal angebotenen Lebensmittel wird dringend abgeraten. Die medizinische Versorgung insbesondere außerhalb der großen Städte ist mit der medizinischen Versorgung in Mitteleuropa nicht zu vergleichen. In aller Regel sind in medizinischen Versorgungseinrichtungen Kenntnisse der Landessprache notwendig. In Moskau, St. Petersburg und einigen anderen Großstädten gibt es einige meist private Krankenhäuser, die hinsichtlich der Unterbringung und der technischen und fachlichen Ausstattung auch höheren Ansprüchen gerecht werden Notfallbehandlungen in staatlichen Kliniken sind laut Gesetz grundsätzlich kostenlos, die staatlichen Kliniken entsprechen aber in Ausstattung und Know-how oft nicht dem deutschen Standard. Hilfe kann über die Notfall-Telefonnummer 03 (vom Mobiltelefon: 112) gerufen werden. In privaten Krankenhäusern, die bei Bedarf auch kostenpflichtige Notarztwagen schicken, können die Kosten einer medizinischen Behandlung um ein vielfaches höher sein als in Deutschland. Außerdem wird selbst in Notfällen eine ärztliche Behandlung oftmals nur gegen Vorkasse (entweder bar oder per Kreditkarte) geleistet. Reisende sollen daher für den Krankheitsfall genügend Bargeld mit sich führen oder in Deutschland Vorkehrungen für eine schnelle Bargeldbeschaffung (über Kreditkarte oder Blitzüberweisung) treffen. Aufschiebbare oder schwerere Operationen sollten nach ärztlicher Rücksprache in Mitteleuropa durchgeführt werden. Gemäß den russischen Visavorschriften muss für eine Einreise in die Russische Föderation eine Krankenversicherung abgeschlossen werden. Im Krankheitsfalle sollte sofort mit dieser Versicherung Kontakt aufgenommen werden. Das Mitbringen von Medikamenten ist außer einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen. Die Apotheken in den großen Städten der Russischen Föderation haben ein gutes Sortiment, wichtig Standardmedikamente sind vorhanden. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen allerdings vor.
Im Reiseverkehr über die Republik Belarus ist es an der Grenze zur Russischen Föderation seit Herbst 2016 zu Zurückweisungen von Reisenden aus Drittstaaten gekommen, da die dortigen Grenzübergänge rechtlich nur für die Nutzung durch russische und belarussische Staatsangehörige zugelassen sind. Um Zurückweisungen und mögliche Bußgelder an den russischen Grenzstellen zu vermeiden, wird daher dringend empfohlen, nicht auf dem Landweg (z.B. mit dem PKW) über Belarus in die Russische Föderation und umgekehrt zu reisen. Die Nutzung des Fernzugverkehrs – hier lediglich die Direktverbindung auf der Strecke Berlin-Moskau – soll nach Mitteilung des Russischen Verkehrsministeriums ausnahmsweise möglich sein, sofern die Reisenden im Besitz von gültigen Visa für die Russische Föderation und die Republik Belarus sind. Dennoch hat es auch hier Einzelfälle gegeben, in denen deutschen Staatsangehörigen ein illegaler Grenzübertritt vorgeworfen wurde. Drittausländern mit gültigem russischen Visum ist seit Mai 2017 wieder erlaubt, vom Flughafen Minsk über acht Flughäfen (Moskau [alle vier], St. Petersburg, Kaliningrad, Krasnodar und Sotschi) in die Russische Föderation einzureisen bzw. in die Gegenrichtung auszureisen. Es wird empfohlen, bei Reisen von Belarus in die Russische Föderation und umgekehrt keine anderen als diese acht genannten Flughäfen zu nutzen. Reisende, die über Belarus in die Russische Föderation reisen möchten, sollten sich außerdem mit den Einreisebestimmungen für die Republik Belarus vertraut machen, siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise Belarus. Reisende aus Deutschland, die über die Russische Föderation nach Belarus reisen, benötigen grundsätzlich auch für den Transit ein russisches Visum (siehe unten zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige). Zudem wird ein belarussisches Visum benötigt. Entlang der Grenze zu Belarus wurden zudem Grenzzonen eingerichtet, deren Betreten eine besondere Erlaubnis des Grenzdienstes des Föderalen Sicherheitsdienstes erfordert. Derzeit kommt es bei der Einreise aus der Russischen Föderation in die Ukraine insbesondere für Personen, die neben der deutschen auch die russische Staatsangehörigkeit besitzen, sowie bestimmte Berufsgruppen wie Journalisten, vermehrt zu Zurückweisungen. Bei Reisen in den Föderalbezirk Nordkaukasus sowie angrenzende Regionen wird auf die erhöhte Sicherheitsgefährdung hingewiesen. Insbesondere von nicht zwingend erforderlichen Reisen nach Inguschetien, Tschetschenien und Dagestan wird abgeraten. In diesen Regionen besteht aufgrund von möglichen Anschlägen mit terroristischem Hintergrund, bewaffneten Auseinandersetzungen und Entführungsfällen ein höheres Sicherheitsrisiko als in anderen russischen Landesteilen. Zudem gilt für bestimmte Streckenabschnitte einiger Verkehrsstraßen im Nordkaukasus nur beschränkter Zutritt für Ausländer. Die deutsche Botschaft in Moskau - Rechts- und Konsularabteilung - kann auf Basis einer offiziellen Auflistung unverbindlich Auskunft über Gebiete mit beschränktem Zutritt geben. Personen, die trotz der Risiken in die oben genannten Regionen reisen, können bei einem Notfall nur mit eingeschränkten Hilfsmöglichkeiten der deutschen Botschaft in Moskau rechnen. Eine Einreise über die georgisch-russische Grenze in die georgischen Konfliktgebiete Abchasien und Südossetien wird von den georgischen Behörden weiterhin als illegaler Grenzübertritt geahndet. Zur Sicherheitslage in Südossetien und Abchasien sind die Reise- und Sicherheitshinweise Georgien zu beachten. Wie verschiedene Anschläge mit zahlreichen Todesopfern in den letzten Jahren gezeigt haben, kann es in Russland, auch außerhalb der Kaukasus-Region, zu Anschlägen kommen. Todesopfer forderte zuletzt ein Terroranschlag in der Metro von St. Petersburg im April 2017. Die russischen Behörden halten ihre Warnung vor Anschlägen aufrecht und rufen weiterhin zu besonderer Vorsicht auf. Die generelle Empfehlung, besondere Aufmerksamkeit und Vorsicht insbesondere bei Menschenansammlungen und bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (insbesondere Metro, Bus) walten zu lassen, gilt unverändert. Wie auch in anderen Großstädten kann es in Bars und Clubs russischer Großstädte zu Straftaten kommen. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund wird Wachsamkeit bei der Wahl eines Taxis bzw. die Nutzung registrierter Taxiunternehmen empfohlen. In den touristischen Zentren russischer Städte sowie in größeren Menschenansammlungen (z.B. in der Metro) kommt es darüber hinaus zu Taschendiebstahl, sodass auch hier besondere Achtsamkeit empfohlen wird. Ein aktuelles Problem stellt außerdem der Internetbetrug dar, welcher seit einigen Jahren auch von der Russischen Föderation aus betrieben wird. Dabei werden insbesondere Personen aus Westeuropa und den USA aufgefordert, beispielsweise im Rahmen vermeintlicher Liebesbeziehungen, die teilweise über längere Zeit hinweg angebahnt werden, Geldzahlungen zu veranlassen. In der Regel besteht keine Möglichkeit, einmal überwiesene Geldbeträge zurückzuerlangen. Weitere Informationen hierzu können einem Merkblatt der deutschen Vertretungen in der Russischen Föderation entnommen werden. Teile der Russischen Föderation, insbesondere Tschetschenien, Kamtschatka und die Kurilen liegen in einer seismisch aktiven Zone, in der es zu Erdbeben und auch vulkanischer Aktivität kommen kann. Der Shiveluch in Kamtschatka gehört zu den am häufigsten ausbrechenden Vulkanen weltweit und zeigte auch zuletzt verstärkte Aktivitäten. Es gilt eine hohe Gefahrenstufe. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis bietet das Deutsche GeoForschungsZentrum Potsdam. In weiten Teilen Russlands, insbesondere Sibirien, muss in den Wintermonaten mit extremer Kälte und im Frühjahr mit erheblichem Tauwetter und entsprechenden Überflutungen gerechnet werden.
Es gibt ein dichtes Inlandsflugnetz, Eisenbahn- und Busverbindungen sowie in Großstädten häufig gut funktionierendes U-Bahnen. Die Straßenverhältnisse sind teilweise schlecht, so dass insbesondere bei Fahrten in der Dunkelheit besondere Vorsicht angezeigt ist. Die Internationale Grüne Versicherungskarte wird als internationaler Nachweis der Haftpflichtversicherung auch in der Russischen Föderation anerkannt. Geschäftsreisende und Touristen müssen somit bei der Einreise in die Russische Föderation keine zusätzliche Kfz-Haftpflichtversicherung mehr abschließen. In der Versicherungskarte muss allerdings die Länderbezeichnung Russland bzw. das Länderkürzel RUS vermerkt sein. Auf Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften gilt eine uneingeschränkte Lichtpflicht, so dass auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden muss. Es gilt die 0,16 Promille-Grenze, also streng genommen ein Alkoholverbot beim Autofahren. Im Kreisverkehr hat grundsätzlich der von rechts kommende Verkehr Vorrang, solange nicht anderes ausgeschildert ist. Im Fall eines nicht selbst verschuldeten Unfalls ist nicht immer mit einer vollständigen Schadenersatzleistung des Unfallgegners zu rechnen, da die Deckungssummen der russischen Haftpflichtversicherung relativ niedrig sind. Bei Pkw-Reisen in die Russische Föderation wird daher bis auf weiteres der Abschluss einer Vollkaskoversicherung empfohlen. Bei einem Unfall können zudem hohe Kosten für den Rücktransport des Fahrzeuges nach Deutschland bzw. sehr hohe Gebühren für den Fall der Entsorgung in der Russischen Föderation entstehen. Auch werden bei Diebstahl eines vorübergehend eingeführten Fahrzeugs mit ausländischer Zulassung Einfuhrabgaben vom russischen Zoll erhoben. Der Abschluss eines Auslandsschutzbriefes für Kraftfahrzeuge, der die Übernahme der Zollgebühren eines im Ausland gestohlenen oder totalbeschädigten Fahrzeugs beinhaltet, wird daher ebenfalls empfohlen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Einreise mit dem Pkw oder mit dem Reisebus an den Grenzübergangsstellen zur Russischen Föderation mehrstündige Wartezeiten entstehen können.
Landeswährung ist der Russische Rubel (RUB). Die meisten Hotels, Restaurants und größeren Geschäfte akzeptieren Kreditkarten. Auch die Abhebung an Geldautomaten ist in beinahe allen Städten möglich. In der Vergangenheit ist es zu Fällen von Missbrauch von Bank- und Kreditkarten gekommen: mehrere Geldautomaten wurden manipuliert, so dass bei der Bargeldabhebung die Geheimnummer und die Datensätze „kopiert“ und dann unberechtigt Bargeld- Abhebungen zu Lasten des jeweiligen deutschen Kartenkontos getätigt wurden. Beim Einsatz der Karte am Geldautomaten sollte auf Veränderungen bzw. Manipulationen an der Eingabetastatur und am Einzugsmechanismus sowie auf unbeobachtete Eingabe der Geheimnummer geachtet werden. Für kleinere Ausgaben und auch Taxifahrten empfiehlt es sich, etwas Bargeld in Rubel bei sich zu führen. Allgemein wird geraten, Bargeld in kleiner Stückelung (Dollar oder Euro) mitzunehmen und nach und nach kleinere Beträge (Wechselkursschwankungen) zu tauschen. Geld sollte nur in zugelassenen Banken, Hotels oder Wechselstuben getauscht werden, der Umtausch auf der Straße ist verboten.
Die Hotels im europäischen Teil Russlands entsprechen modernen Standards. Die Preise schwanken, je nachdem, ob Messen oder andere Events stattfinden. Im asiatischen Teil Russlands dagegen sind die Hotels einfacher, in den Stadtzentren aber genauso komfortabel. Auf dem Land sollte man die Einladung von Freunden zur Übernachtung annehmen. Üblich ist es auch, möblierte Wohnungen tageweise zu mieten. Die Preise liegen meist unterhalb der besten Hotels vor Ort. Ebenso kann eine möblierte Wohnung für mehrere Wochen gemietet werden. Der Monatspreis entspricht ungefähr dem Wochenpreis in einem Hotel. Wer Mehrbettzimmer nicht scheut, kann in Städten und touristischen Orten auch günstig in Hostels unterkommen. Hinweis: geerdete Steckdosen folgen demselben Standard wie in Deutschland (Schukostecker), aber nicht jede Steckdose ist geerdet. Die zweipoligen Steckdosen haben engere Löcher, so dass nur Eurostecker (flach) ohne Adapter nutzbar sind.