Ein ausgiebiger Besuch in Japans Hauptstadt Tokio ist ein Muss. Tokio verbindet auf einzigartige Art und Weise Tradition mit modernem Großstadtleben. Wer an Stress und Hektik aus vergleichbar großen Metropolen denkt, wird in Asien eine angenehme Überraschung erleben. Tokio hat viele Gesichter: hier schließen sich Größe und Stille nicht aus, hier verbinden sich harmonisch altehrwürdige Tempel mit futuristischer Architektur aus Glas und Stahl. Eine Stadt der Kontraste. Um die Geschichte Tokios kennenzulernen ist das Edo-Tokyo-Museum ein Tipp. Neben der Architektur des Museums beeindruckt die Ausstellung mit einer atemberaubenden Übersicht über alle Aspekte der Geschichte. Weitere Sehenswürdigkeiten sind der weltgrößte Fischmarkt im Küstenbezirk Chuo, der Ueno Park, das 243 Meter hohe Tokio Metropolitan Government Building mit Aussichtsplattform, der Omiya Bonsai Garten und natürlich der berühmte Kaiserpalast.
Ein wichtiger Teil japanischer Kultur ist die Religion bzw. die Tatsache, dass Japan immer schon ein Land war, in dem mehrere Religionen nebeneinander Bestand hatten. Auf einer Reise durch Japan wird man unzählige Möglichkeiten haben, wundervolle Tempelanlagen und Klöster zu bestaunen. Eine der schönsten Tempelanlagen findet sich in der alten Hauptstadt Nara. Der Horyuji Tempel ist einer er ältesten und beeindruckendsten Tempelanlagen. Der Todaiji ist ein weiterer herrlicher Tempel in Nara und zählt zum UNESCO Kulturerbe. Jeder Tempel ist immer jeweils einem bestimmten Buddha gewidmet und ein Ort der Ruhe und Besinnung - was nicht immer heißt, dass sie auch menschenleer sind. Neben den Tempelanlagen sind auch die japanischen Gärten wundervolle Kunstwerke und Oasen der Ruhe und Einkehr.
Die wohl bekannteste Sehenswürdigkeit Japans ist der majestätische Vulkan Fuji (auch Fujiyama oder Fudschijama). Er ist zugleich der heilige Berg Japans und auch der mit 3.776 Meter höchste Berg des Landes. Auf der Hauptinsel Honshu gelegen, ist der Fuji ein beliebtes Motiv bei Künstlern und Touristen. Er gilt wegen seiner scheinbar perfekten Symmetrie als einer der schönsten Berge der Erde und wird häufig in der japanischen Literatur thematisiert.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass, vorläufiger Reisepass und Kinderreisepass. Von der Einreise mit einem Reisedokument, das einmal als verloren oder gestohlen gemeldet war, wird dringend abgeraten. Auch wenn der Reisepass wieder aufgefunden wurde und dies in Deutschland der Polizei bzw. der Passbehörde mitgeteilt wurde, führt der Versuch der Einreise in der Regel zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Einreise nach Japan bis hin zur Zurückweisung. Reisenden wird empfohlen, möglichst einen neuen Reisepass zu beantragen.
Für die Einreise nach Japan benötigen deutsche Touristen und Geschäftsreisende für eine Aufenthaltsdauer bis zu 180 Tagen kein Visum, sofern sie weder einer Erwerbstätigkeit, einem Studium noch einer Berufsausbildung nachgehen wollen. Deutschen, die unter diesen Voraussetzungen ohne Visum anreisen, wird bei der Einreise am Flughafen eine Aufenthaltserlaubnis („Landing Permission“) als „Temporary Visitor“ für zunächst 90 Tage erteilt. Soll der visumsfreie Aufenthalt über die ersten 90 Tage auf bis zu 180 Tage ausgedehnt werden, so muss der Reisende sich bei dem für seinen Aufenthaltsort zuständigen Einwohnermeldeamt vor Ablauf von 90 Tagen anmelden und die Aufenthaltserlaubnis im Pass durch die örtlich zuständige Einwanderungsbehörde (Immigration Office) verlängern lassen.
Einen Sonderfall des längeren und Arbeitsaufenthaltes bildet der Ferienarbeitsaufenthalt für junge Deutsche (einjähriger Ferienaufenthalt in Japan mit der Möglichkeit des Hinzuverdienstes durch Arbeit). Die vorherige Erteilung eines sogenannten Working-Holiday-Visums durch die japanische Auslandsvertretung ist erforderlich. Für weitere Informationen hierzu wende man sich an die japanische Vertretungen in Deutschland.
Japan erfasst von Ausländern biometrische Daten (Gesichtsfotos und Fingerabdrücke) bei der Einreise. Ausgenommen sind Personen unter 16 Jahren, Diplomaten und Staatsgäste. Zudem besteht ein Passzwang für Ausländer. Ausländer, die sich vorübergehend in Japan aufhalten, müssen jederzeit ihren Reisepass mit sich führen. Ausländer, die in Japan leben, müssen ihre Residence Card mit sich führen. Ausländer, die ohne Ausweis angetroffen werden, können verhaftet und mehrere Tage festgehalten werden. Es droht zudem eine höhere Geldstrafe.
Um in Japan ein Fahrzeug fahren zu dürfen, benötigen Inhaber eines nationalen deutschen Führerscheins eine japanische Übersetzung. Der deutsche Internationale Führerschein wird in Japan nicht anerkannt. Übersetzungen können in Japan direkt an einem der zahlreichen International Service Counter der Japan Automobile Federation (JAF) angefertigt werden. Die Übersetzung wird in der Regel am selben, spätestens am nächsten Werktag gefertigt und kostet 3.000,- Yen (je nach Wechselkurs ca. 20 – 25 Euro). Originalführerschein und Übersetzung sind stets zusammen mitzuführen und für bis zu ein Jahr nach Einreise gültig.
Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Es gibt keine besonderen Impfvorschriften für die Einreise. Es ist jedoch empfehlenswert, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise nach Japan zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören, auch für Erwachsene, die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggfs. gegen Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Influenza (Risikogruppen) und Pneumokokken (über 60-Jährige). Als Reiseimpfung wird bei Langzeitaufenthalt und besonderer Exposition (ländliche Gebiete) ein Impfschutz gegen Japanische Encephalitis empfohlen.
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa zu vergleichen und technisch, apparativ und hygienisch unproblematisch. Obwohl in den großen Städten eine Reihe von englisch- und deutschsprachigen Ärzten (Adressenlisten können bei Bedarf bei den deutschen Auslandsvertretungen angefordert werden) zur Verfügung stehen, kann die Kommunikation mit anderen Ärzten ausgesprochen schwierig sein.
Vor Aufenthalten in der von der japanischen Regierung ausgewiesenen Roten Zone (Zone 3) um das Kernkraftwerk Fukushima I im Nordosten der Insel Honshu wird weiterhin gewarnt. Von nicht notwendigen kurzen Reisen und allen langfristigen Reisen in die Gelbe und Grüne Zone wird abgeraten. Bei den evakuierten Gebieten handelt es sich um - das gesamte Gebiet der Ortschaften von Futaba und Okuma sowie - um Teile der Ortschaften von Iitate, Katsurao, Minamisōma, Namie und Tomioka.
Die Kriminalitätsrate in Japan ist niedrig. Allerdings kann es vor allem in den Abendstunden und nachts in den Stadtbezirken Roppongi und Shinjuku (Kabuki- cho) in Tokyo zu Kreditkartenbetrügereien kommen. Männer werden auf der Straße zum Besuch einschlägiger Bars eingeladen und erhalten Getränken mit Schlaf- bzw. willensverändernden Mitteln. Anschließend erhalten die Reisenden überhöhte Rechnungen, die mangels Bargeld - manchmal unter Androhung von Gewalt - per Kreditkarte gezahlt werden sollen. Nicht selten weist die Kreditkartenabrechnung dann einen nochmals erhöhten Betrag aus. Reisende, die Opfer eines solchen Betrugs geworden sind, sollten die Kreditkartenfirma informieren und sich umgehend an die örtliche Polizeidienststelle wenden, um Anzeige zu erstatten. In einigen Fällen kann eine Rückzahlung erfolgen.
Öffentliche Verkehrsverbindungen sind sehr gut: Es gibt zahlreiche Inlandsflüge und ein dichtes Eisenbahnnetz inklusive Hochgeschwindigkeitszüge. In den Städten existieren Busverbindungen, in den Großstädten auch U-Bahnen, die zu Stoßzeiten allerdings häufig überfüllt sind.
In Japan herrscht Linksverkehr. Es gilt striktes Alkoholverbot.
Landeswährung ist der Yen (JPY). Die Geldautomaten der meisten japanischen Banken akzeptieren noch keine ausländischen Karten. Die Akzeptanz wird jedoch kontinuierlich ausgebaut. Europäische Maestro-Bankkarten und Kreditkarten können in Japan jedoch derzeit zur Abhebung von Bargeld an den Geldautomaten der SevenEleven- und Family Mart-Supermärkte sowie für Bargeldabhebungen an Geldautomaten der Filialen der japanischen Post (während der Öffnungszeiten) verwendet werden. Reisenden wird empfohlen, sich vor der Abreise bei der eigenen Bank zu erkundigen, ob man Kreditkarten in Japan benutzen kann bzw. wie man in Japan Bargeld erhält.
Neben den üblichen Jugendherbergen und Hotels findet man verschiedene typisch japanische Herbergen: Ryokan (traditionelle japanische Gasthöfe), Minshuku (familiengeführte Pensionen), Shukubō (Pilgerunterkünfte) sowie Kapselhotels (raumsparende Schlafmöglichkeiten). Wenn man in Japan eine Unterkunft reserviert, sollte man bedenken, dass viel kleinere Betriebe ungern Ausländer aufnehmen, da sie Sprachschwierigkeiten und kulturelle Missverständnisse fürchten. Das ist zu einem gewissen Grad institutionalisiert: in den Datenbanken der Reisebüros ist vermerkt, welche Hotels Ausländer aufnehmen, und wenn diese belegt sind, erhält man den Hinweis, alles sei ausgebucht. Wenn man nicht auf Englisch anruft, sondern einen japanischen Bekannten oder ein Fremdenverkehrsbüro bittet, die Buchung zu erledigen, hat man bessere Chancen.
Normale Hotels sind sehr teuer. In Business Hotels zahlt man deutlich über 10.000 Yen pro Nacht, sie sind praktisch gelegen (oft nahe großen Bahnhöfen), aber die Zimmer sind ziemlich klein. Luxushotels dagegen versuchen allen Wünsche des Reisenden zu erfüllen, aber die Zimmerpreise beginnen oft erst ab 35.000 Yen.
Jugendherbergen (abgekürzt "YH") sind vergleichsweise teuer in Japan, insbesondere wenn man dort auch zu Abend isst und frühstückt und nicht HI- Mitglied ist; der Preis kann dann über 5000 Yen für eine Nacht liegen. Wie überall sind einige Jugendherbergen Betonklötze, die wie Besserungsanstalten geführt werden, andere dagegen wunderbare Häuser in schöner Landschaft. Es gibt sogar einige Tempel, die nebenbei eine Herberge betreiben. Bevor man sich für eine Herberge entscheidet, sollte man sich auf der Seite Japan Youth Hostel umschauen. Die meisten Jugendherbergen haben eine Sperrstunde.
Camping gibt es, es ist aber für Japaner vergleichsweise „exotisch.“ Es existieren rund 3000 Plätze im Lande, die während der Sommerferien (ca. 20. Juli bis 1. Sept.) gut belegt sind. Auf dem Land, abseits von Ortschaften, ist es durchaus möglich diskret für eine Nacht ein Zelt aufzubauen. Wohnmobile im europäischen Sinne gibt es kaum, sie sind für japanische Straßen zu groß.
Japanische Gemeinden wollen am Tourismusboom - die Zahl der Besucher hat sich in den 2010ern fast verdoppelt - profitieren. Daher wird in vielen Städten eine Übernachtungssteuer fällig (200-500 Yen pro Nacht und Person). Hinzu kommt ab Januar 2019 noch eine Ausreisesteuer von 1000 Yen.